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Verkehrsregeln für Läufer & Jogger

by Laufliebhaber 28 Comments

Es gibt kein Rechtsfahrgebot für Läufer.
Zudem müssen sie damit rechnen, zur Brutzeit von frei lebenden Schwänen attackiert zu werden.

Oh ja, es gibt sie wirklich. Festgeschrieben und im Gesetz verankerte Verkehrsregeln für Läufer & Jogger, welche verkehrsrechtlich als Fußgänger gewertet werden. Wir haben keinen „Freifahrtschein“ oder genießen gar verkehrsrechtliche Immunität. Es gibt eine Grundordnung an die wir uns zu halten haben und die bei nichtbeachten zu knackigen Strafen führen kann. Vom Prinzip ganz simpel – wie jeder Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr.

Im Folgenden erfährst du, welche Verkehrsregeln es für uns Läufer & Jogger gibt und auf was wir achten sollten. Licht ins Dunkel bringt die Straßenverkehrsordnung sowie gerichtliche Entscheidungen.
Es handelt sich dabei um einen reinen Informationszweck und keinen umfassenden Rechtsrat. Sondern schlicht um meine Interpretationen aus Sicht eines Läufers.
Insofern verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Inhaltsverzeichnis

  • Die drei häufigsten Fragen und ihre Antworten
  • Beispielszenario Rechtsfahrgebot
  • §1 StVo Grundregeln
  • Radweg oder Fußweg
  • Urteil Kollision Fußgänger / Radfahrer
  • Landstraßen
  • Nicht jeder Waldweg ist ein Fußweg
  • Und was ist mit den Schwänen?
  • Fazit
  • Flensburg & Punkte

Die drei häufigsten Fragen und ihre Antworten

  1. müssen Läufer auf Rad  – oder Fußwegen Rechts Laufen
    Antwort: Nein
  2. Gibt es einen Rad und Fußweg, darf ich dann auf dem Radweg laufen?
    Antwort: Nein, hier muss der Fußweg benutzt werden.
  3. Wann muss man hintereinander laufen?
    Gruppen von Läufern müssen hintereinander laufen, wenn es dunkel ist, schlechte Sicht herrscht oder die allgemeine Verkehrslage es erfordert.

Diese Themen werden nun ausführlicher behandelt.

Und aus aktuellem Anlass.
Immer wieder sehe ich Läufer bei Dunkelheit in schwarzer Lauflkleidung und ohne Licht auf einem Radweg trainieren. Wird der Läufer nun in einen Unfall mit einem Fahrrand oder z.B. einem gut sichtbaren und beleuchteten Jogger verwickelt, kann ihm ganz schnell grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. So dass er keinen oder nicht den vollen Schaden von der Haftpflichtversicherung des Gegenübers erhält.

Und meine Meinung am Rande… Unbeleuchtet in vollständig schwarzer Kleidung bei Dunkelheit zu Laufen geht gar nicht!

Beispielszenario Rechtsfahrgebot

Ich frage mich schon lange, warum manche Läufer meinen immer Links laufen zu müssen. Egal ob Radweg oder Fußweg. Gibt es nicht ein Rechtsfahrgebot für alle Verkehrsteilnehmer?
Man stelle sich nur den Gedanken verlorenen, mit Musik auf den Ohren links laufenden Träumer und den extrem mies gelaunten (da Montag, Hamsterrad-Job und das Leben ist eh gemein), entgegenkommenden Angestellten vor, der sich sicher ist: „Es ist Gesetz, immer Rechts zu laufen, hier weiche ich nicht auch noch aus. Hier entscheide ich und laufe meinen Weg.“

RUMMS!
Nasenbruch, Brille kaputt, Knie mit Beule.

Wer hat jetzt Schuld?

Das Rechtsfahrgebot, welches für Fahrradfahrer (§ 2 StVO Absatz 4), Inliner und andere motorisierte Fahrzeuge auf allen Wegen und Fahrbahnen gilt, findet bei Läufern, die verkehrsrechtlich als Fußgänger durchgehen (Walker übrigens auch), keine Anwendung.
AHA, ich laufe jetzt auch mal Links 🙂

Wichtig ist jedoch zu unterscheiden, um welche Art von Weg es sich handelt. Nicht jeder Waldweg ist auch ein Fußweg. Siehe weiter unten „Nicht jeder Waldweg ist ein Fußweg.“ Und dann gibt es Regeln wo man laufen darf.

Im oben beschriebenen Szenario kann sich also keine Partei auf das „Rechtsfahrgebot“ berufen. Das Beharren auf (vermeintlichem) Recht wird folglich ausnahmslos immer mindestens zur Mithaftung führen.Vielmehr kommen hier die Grundregeln der StVO. zum Einsatz. So zumindest meine Einschätzung, da ich kein entsprechendes Urteil finden konnte, in dem zwei Jogger zusammengestoßen sind. Ein Hinweis also darauf, dass dies eher nicht alltäglich ist oder es außergerichtlich zur Einigung kommt.

§1 StVo Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Radweg oder Fußweg

Wie sieht es auf markierten Radwegen aus, auf denen ich laufe?
Was muss ich hier beachten?

Gibt es einen Radweg und einen Fußweg, muss der Fußgänger/Jogger grundsätzlich den Fußweg benutzen.

Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen. Verursacht der Sportler einen Zusammenstoß mit einem anderen Fußgänger, unterliegt er im Verschuldensfalle der vollen Haftung. So die aktuelle Rechtslage.
Läuft ein Jogger hingegen über einen ausgewiesenen Radweg, weil kein Fußweg vorhanden ist, muss er immer gegenüber Fahrradfahrern Rücksicht walten lassen. DENNOCH,  wie aktuelle Urteile zeigen, muss der Radfahrer  trotzdem besondere Rücksicht auf Fußgänger/Läufer nehmen, welche auf dem ausgewiesenen Radweg unterwegs sind.

Es ist also dringend anzuraten, auch beim Joggen den „Schulterblick“ nicht zu vergessen und nicht Gedankenverloren die Seite zu wechseln oder einen langsameren Läufer zu überholen, wie folgendes Gerichtsurteil zeigt:

Urteil Kollision Fußgänger / Radfahrer

Urteil OLG Hamm, AZ. 13 U 76/98.
Ein Fußgänger (rechtlich also auch Läufer) muss nach einer Kollision mit einem Fahrradfahrer auf einem markierten Radweg für den entstandenen Schaden haften.
Geklagt hatte eine Radfahrerin, die auf dem Radweg mit einem unaufmerksamen 80jährigen Rentner zusammengeprallt war. Die Frau hatte sich bei dem Sturz erhebliche Verletzungen zugezogen und verlangte Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Die Haftpflichtversicherung des Rentners machte vergeblich geltend, die Frau trage ein Mitverschulden, weil sie mit unvorsichtigen Fußgängern rechnen müsse. Dagegen erklärten die Richter, die Klägerin habe darauf vertrauen können, dass ihr auf dem markierten Radweg Vorfahrt gewährt werde.

Dieses Urteil ist aus dem Jahr 1998. Mittlerweile hat der BGH geurteilt, das auch auf ausgewiesenen Radwegen der Radfahrer besondere Aufmerksamkeit und Rücksicht gegenüber Fußgängern walten lassen muss.

Auf Gehwegen ist auch dann, wenn mit einem Zusatzschild der Radverkehr zugelassen ist, gem. § 41 II Nr. 5e StVO mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren (AG Berlin Mitte, Urteil vom 22.03.2004, Az. 113 C 3014/04).

Auch auf getrennten Geh-/Radwegen müssen Radfahrer in gleicher Weise wie bei gemeinsamen Geh-/Radwegen besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen. (Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.11.2008, Az. VI ZR 171/07, OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.10.2007, Az. I-1 U 278/06).

Urteil OLG Nürnberg, vom 7. 4. 2004, Az. 4 U
644/04, NZV 2004, 358

Ein Radfahrer haftet bei einer Kollision mit einem Fußgänger zu 100 %, wenn er nachts auf einem unbeleuchteten gemeinsamen Fuß- und Radweg mit einer Geschwindigkeit von 20-25 km/h fährt, obwohl seine Fahrradlampe nur 4 m ausleuchtet.

 

Ein blaues, rundes Schild mit den Symbolen Fußgänger und Radfahrer, durch eine Waagerechte getrennt, weist darauf hin, dass der Weg von beiden Verkehrsteilnehmern gemeinsam zu nutzen ist (gemeinsamer Fuß- und Radweg, Z 240). Hier gilt es, besondere Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen.
Das Verkehrszeichen muss an bzw. nach Einmündungen wiederholt werden, wenn es weiterhin Gültigkeit haben soll.
Quelle: www.radfahren.de
Blaue, runde Schilder mit dem Fußgängersymbol (Z 239) können durch ein „Radfahrer frei“-Zusatzschild (siehe Punkt 17) erweitert werden. Es bedeutet, dass das Mitbenutzen des Gehweges durch Radfahrer gestattet ist.
Hier gilt besondere Vorsicht! Es darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
Quelle: www.radfahren.de

Landstraßen

Was ist mit Landstraßen Außerorts, auf denen es keine gesonderten Wege gibt?

Diese Situation stellt sich nicht ganz so einfach dar und die Rechtslage lässt viel Spiel für Auslegungen.

Ein Gerichtsurteil des OLG Köln besagt z.B.:

Jogger, Rollschuhfahrer und Inline-Skater sind Fußgänger im verkehrsrechtlichen Sinn und unterliegen daher grundsätzlich der Verpflichtung des § 25 StVO. Sie verhalten sich verkehrsgerecht, wenn sie Außerorts am linken Fahrbahnrand laufen (OLG Köln VRS 65 169; BGH NZV 02 225).

Allerdings heißt es auch weiter, der linke Fahrbahnrand ist nur zu nutzen, wenn dies zumutbar ist. Und zumutbar ist wieder Auslegungssache. Hier ein weiteres Gerichtsurteil als Beispiel:

Kraftfahrer müssen aufgrund des Linksgehgebots mit Fußgängern auf ihrer Straßenseite rechnen. Der Anschein spricht gegen den Kraftfahrer, der einen am für ihn rechten Fahrbahnrand entgegenkommenden Fußgänger anfährt, es sei denn, er war unvorhersehbar geblendet (BGH VRS 50 15). Allerdings muss ein Kraftfahrer auch darauf gefasst sein, dass Fußgänger am rechten Fahrbahnrand gehen (OLG Koblenz VRS 41 115), weil er oft genug nicht erkennen kann, ob die Fußgänger dazu nicht einen Grund haben (OLG Zweibrücken VRS 44 275).

Nicht jeder Waldweg ist ein Fußweg

Nicht jeder Weg der durch einen Wald führt, ist dann auch gleichzeitig ein Fußweg im Sinne der StVo.
“Unter Feldwegen und Waldwegen sind nur solche Straßen zu verstehen, die landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen und keine überörtliche Bedeutung haben. Wenn der Weg weder zu einer Ortschaft, noch zu einem Gebäude, noch zu einem Wirtschaftsbetrieb, sondern allein zu Feldern führt, handelt es sich um einen Feldweg, der gegenüber der Landesstraße untergeordnet ist.”
Oberlandesgericht München / Az: 24 U 384/10 / Urteil vom 03.03.2011

Läufst du also auf einem Feld oder Waldweg, was vom Prinzip ein Weg außerhalb geschlossener Ortschaften ist, wäre also §25 der StVo anzuwenden.
Jogger, Rollschuhfahrer und Inline-Skater sind Fußgänger im verkehrsrechtlichen Sinn und unterliegen daher grundsätzlich der Verpflichtung des § 25 StVO. Sie verhalten sich verkehrsgerecht, wenn sie Außerorts am linken Fahrbahnrand laufen (OLG Köln VRS 65 169; BGH NZV 02 225).

Doch in so manchem Stadtwald sind die Wege ganz simple und ausgewiesene Fußwege (obwohl sie durch einen Wald führen) und hier kann dann wieder gelaufen werden wie jeder möchte. Also Recht oder Links oder in der Mitte.

Und was ist mit den Schwänen?

Anlass zu dieser Frage gab folgender Fall.

Wird eine 40 cm lange muldenförmige und bis zu 8 cm tiefe Absackung in der Asphaltdecke am äußersten Rand eines Uferweges nicht beseitigt, liegt darin keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.Nutzer eines derartigen Weges müssen damit rechnen, zur Brutzeit von frei lebenden Schwänen attackiert zu werden.

OLG Koblenz, Urteil vom 30.06.2011 – 5 U 196/11
vorhergehend:
LG Trier, 01.02.2011 – 11 O 29/09

Am 27. April 2008 gegen 21.00 Uhr trat der Kläger beim Joggen auf dem Moseluferweg in eine Vertiefung der Asphaltdecke. Er stürzte und zog sich eine Handverletzung zu. Dem vorausgegangen war nach der Darstellung des Klägers der Versuch, einem von links attackierenden Schwan nach rechts auszuweichen, wo die Asphaltdecke muldenförmig auf einer Ausdehnung von ca. 40 cm bis zu einer Tiefe von 8 cm abgesackt war. Er lastet der beklagten Gemeinde eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht an.

Nach dem ersten Verfahren, welches zu Gunsten des Klägers entschieden wurde, gab es ein Berufungsverfahren, welches zu Gunsten der beklagten der Gemeinde entschieden wurde. Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht sei nicht gegeben. Mit einer derartigen, weithin sichtbaren muldenförmigen Vertiefung müssten die Nutzer eines Uferpromenadenweges rechnen.

Damit ist das nun auch endlich geklärt 🙂

Fazit

Läufer sind rechtlich Fußgänger. Wir haben dennoch keinen Freifahrtschein zu laufen wo wir wollen. Daher lohnt es darauf zu achten, auf welchen Wegen wir laufen und mit wem sie geteilt werden. Sich vorher umzudrehen, bevor der Weg verlassen oder gekreuzt wird, kann vor fiesen Unfällen schützen!
Einfach ein bisschen entspannt das Laufen genießen und die Welt um sich herum nicht komplett zu vergessen, hilft ungemein.

 

  1. Läufer sind per Rechtslage als Fußgänger einzustufen.
  2. Sind Fußwege vorhanden, sind diese zu benutzen.
  3. Ein „Rechtsfahrgebot“ für Läufer besteht nicht.
  4. Ein Schulterblick beim Wechseln der Straßenseite oder überholen langsamer Verkehrsteilnehmer ist unbedingt anzuraten.

ACH JA, Läufer können übrigens auch Punkte in Flensburg bekommen.

Flensburg & Punkte

 

1 Punkt für:

  • Nichtbeachtung von Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil an der Ampel
  • Haltegebots eines Polizisten missachtet
  • Missachtung von Vorschriftszeichen
  • rechtswidriges Verhalten an Bahnübergängen

Hast Du kuriose Erfahrungen beim Laufen gemacht, oder Dinge erlebt bei denen du nur den Kopf schütteln konntest?
Oder kennst du aktuelle Fälle aus der Rechtssprechung?
Schreib gerne einen Kommentar.

Alle Beispiele und Details dienen dem reinen Informationszweck und sind kein umfassender Rechtsrat. Sondern schlicht meine Interpretationen aus Sicht eines Läufers.
Insofern verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

 

Wir sehen uns laufend. Vielen Dank für deine Zeit.
Alexander

Fotos: Tim Reckmann/ Greg McMullin / Traumteufel  / Dennis Skley Flickr (CC BY-NC-ND 2.0)

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Filed Under: Laufen & Training, Training Tagged With: Laufen, Laufstrecken, Rechtsfahrgebot, Regeln, Tipps, Verkehrsregeln

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Der #Nordkalottleden hat mir so einiges abgenommen Der #Nordkalottleden hat mir so einiges abgenommen. Nicht nur viele unnütze und dunkle Gedanken, sondern auch einiges an Kalorien. Auf die viel gestellte Frage was ich den aß und wie ich das organisiert habe, gehe ich im neuen Artikel ein. Link ist oben ✌️ Guten Appetit und einen schönen Sonntag und so 😊 #laufliebhaber #iamnordic #Nordkalottruta #kalottireitti
Eigentlich müßten jetzt Schneebilder ❄️ her. Eigentlich müßten jetzt Schneebilder ❄️ her. Der liegt da oben im Norden nämlich nun. Hab ich jedoch leider nicht 😔 #laufliebhaber #iamnordic #Nordkalottleden #Nordkalottruta #kalottireitti
Norwegen - Berge von Narvik - #røysvatnhytta - be Norwegen - Berge von Narvik - #røysvatnhytta - benannt nach seinem Erbauer 😊 (Da gibts sogar eine Ein-Personen-Sauna🔥) #laufliebhaber #iamnordic #Nordkalottleden #Nordkalottruta #kalottireitti
Die Norweger sind schon ein nettes Volk, das die e Die Norweger sind schon ein nettes Volk, das die einfach solche niedlichen Hütten in die Natur stellen in denen jeder schlafen darf 🤩 #laufliebhaber #iamnordic #Nordkalottleden #Nordkalottruta #kalottireitti
Der #Nordkalottleden hat seit letzem Jahr eine neu Der #Nordkalottleden hat seit letzem Jahr eine neue Brücke. Die Zeiten sind also vorbei, als man hier noch rudern mußte. Im unangenehmsten Fall sogar schwimmen, wenn der Sturm ein Boot auf den See getrieben hatte oder der vorangegangene Wanderer ein riesen Arsch war und eines der Boote nicht wieder zurück gerudert hat. Im Hüttenbuch der #Paurohytta sind unzählige Geschichten über Situationen dieser Art zu lesen. Der norwegische #DNT hat da auf jeden Fall eine mega Brücke hingestellt 🤩 #laufliebhaber #iamnordic #Nordkalottruta #kalottireitti #mistwetter
Ein eisiger Pass gen Mordor, ein Geschenk für den Ein eisiger Pass gen Mordor, ein Geschenk für den Nordkalottleden, das wunderbare Padjelanta und ein gedanklicher Ausflug in das Thema Ziel und Anliegen. Der letzte Teil meines persönlichen Reiseberichts ist online. Link 🔝 #laufliebhaber #iamnordic #Nordkalottleden #Nordkalottruta #kalottireitti #padjelantaleden #padjelanta
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Comments

  1. Foeldessy says

    11. Oktober 2015 at 12:33

    Hallo,
    herzlichen Dank für diese vielen Informationen. Als Läufer gibt es viele Situationen in denen wir selbstverständlich nach geben und Vorsicht walten lassen.
    Ich hätte da eine andere juristisch unklare Frage. Ich laufe mit meinem Hunde oft einen sehr schmalen Pfad lang, auf dem ich von Radfahrern mehr oder weniger genötigt werde auf den Baum zu springen und dazu noch beschimpft werde, wenn ich es nicht mache. Es gibt dort Stellen an denen man nicht ausweichen und die Mountainbiker sind dann sauer das ich mich nicht in Luft auflösen oder auf die Autobahn springe. Das Recht als Fußgänger-Lebewesen, wird nicht realisiert.
    Warum glauben Radfahrer und besonders Mountainbiker ( fahre ich ebenfalls), das Wort Rücksicht auf Verkehrsteilnehmer gestrichen zu haben. Wie sieht da mein Recht aus, wenn ich angefahren werde? Wäre interessant – ist mit leider schon passiert.
    Danke
    Ariadne

    Antworten
    • Alex Laufliebhaber says

      13. Oktober 2015 at 09:47

      Guten Morgen Ariadne,

      es freut mich wenn der Artikel dir helfen konnte.
      Was deine Frage betrifft, so kann ich dir keine eindeutige juritische Bewertung oder Rechtsberatung geben. Da viele Eventualitäten bei deinem Fall eine Rolle spielen würden und ich zudem kein Jurist bin.
      Ich versuche es aber gerne mal einzuschätzen 🙂 Vorher brauche ich bitte noch ein paar Infos.
      Um was für eine Art Weg handelt es sich? Ist er vielleicht nur für Radfahrer oder als exta Mountainbike-Strecke ausgewiesen? Gibt es in der Gegenrichtung ebenfalls einen Weg, der genutzt werden könnte?
      Läufst du dort oder gehst du spazieren? Ist das Hundeführen dort erlaubt?

      Viele Grüße,
      Alex

      Antworten
  2. Mone says

    4. Oktober 2016 at 21:45

    Folgendes Problem stellt sich mir, auf das das Internet mir keine Antwort geben konnte: Ich fahre täglich mit dem Rad zum Job. Ich durchfahre dabei Wirtschaftswege (nur für landwirtschaftlichen Verkehr und Radfahrer freigegeben) sprich Feldwege. Ich fahre immer rechts. Alle anderen Jogger, Radfahrer etc auch. Seit ein paar tagen kommt mir ein militanter Nordic Walker auf der seiner linken/meiner rechten Seite entgegen. Ausweichen tut er nicht. Auch nicht wenn ich dirket vor ihm stehe. Er zwingt mich links auszuweichen. Wer hat Recht? Gilt mein Rechtsfahrgebot als Radler? oder sein Linksfahrgebot?

    Antworten
    • Laufliebhaber says

      5. Oktober 2016 at 14:57

      Liebe Mone,

      vielen Dank für deine Frage. Ich werde versuchen sie dir zu beantworten.
      Auf Wirtschaftswegen gilt die StVo. Das heißt wiederum, das Fußgänger, wozu auch Jogger und Nordic Walker gehören, den linken Fahrbahnrand zu nutzen haben. Wenn der Wirtschaftsweg ußerorts gelegen ist und keinen extra Fußweg hat. Wovon ich einfach mal ausgehe.
      Zudem sind Fahrradfahrer angehalten gegenüber Fußgängern erhöhte Rücksicht walten zu lassen. Für mich sieht es daher danach aus, ob sinnvoll oder nicht, das der nordic walker die richtige Straßenseite benutzt.
      Du jedoch auch mit der Straßenseite richtig liegst und ihr euch arrangieren dürft.
      Was der Typ für ein Problem hat, das er auf einem Feldweg nicht einfach rechts geht und sich dir auch noch in den Weg stellt, ist eine andere Frage.

      Ich würde ihm bei Zeiten einfach mal diese Frage direkt stellen. Ansonsten fröhlich grüßend an ihm vorbeifahren. Es ist ein Nordic Walker, da lohnt sich Ärgern nicht 😉

      Ich hoffe ich konnte dir mit meiner Auslegung weiterhelfen.
      Ich wünsch dir dennoch viel Freude beim Radfahren.
      alexander

      Antworten
  3. Marie says

    19. März 2017 at 15:33

    Blöde Frage:

    Radfahrer haben Rechtsfahrgebot, richtig?

    Und dann kommt ein netter Jogger entgegen, da sie laufen können, wo sie wollen.

    Wir Radfahrer sind die gearschten.

    Irgendwas passt da nicht!!!

    Ich „dachte“ in Deutschland ist Rechtsfahrgebot und zwar auf jedem Weg!

    Antworten
    • alexander Laufliebhaber says

      20. März 2017 at 12:16

      Hallo Marie,

      ich finde deine Frage gar nicht blöd.
      Und bei den ganzen Gesetzten und Sonderfällen kommt man leicht durcheinander.

      Fakt ist, Radfahrer haben Rechtsfahrgebot. Korrekt.
      Fakt ist auch, Fußgänger/Jogger haben dies nicht. Leider 😉

      Alles weitere deines beschriebenen Szenarios hängt von den Umständen und Wegen ab.
      Denn ein Jogger darf nicht grundsätzlich laufen wo er will. Handelt es sich zum Beispiel um einen ausgewiesenen getrennten Rad- und Gehweg, muss er den Gehweg benutzen (auf dem er gehen darf wo er will).
      Ist es ein gemeinsamer Geh- und Radweg, darf der Fußgänger tatsächlich laufen wo er will. Das heißt jedoch nicht, das er keine Mitschuld hat wenn es zum Unfall kommt.
      Dennoch haben Radfahrer nach der StVo Rücksicht auf Fußgängern/Jogger zu nehmen.

      Ich hoffe das hilft dir ein wenig. Eine einfach immer gültige Regel gibt es leider nicht. Da die Umstände wie welche Art von Weg, Geschwindigkeit, Tag/Nacht, usw. immer eine Rolle spielen werden.
      Eine schicke Übersicht für das Radfahrer Verkehrsrecht findest du hier:
      https://www.adfc.de/files/2/110/113/Verkehrsrecht_fuer_Radfahrer_Stand_2.2015.pdf

      Antworten
  4. dickbrettbohrer says

    31. März 2017 at 15:47

    Es ist durchaus sinnvoll für Läufer, die linke Seite eines Radweges zu nutzen – denn er hat ja hinten keine Augen. Läuft er links, so kann er unaufmerksamen Radlern ausweichen, die ihm entgegenkommen. Die Radfahrer, welche in seine Richtung unterwegs sind, stellen keine Gefahr dar. Außerdem ist der Fußgänger wie der Jogger das schwächste Glied im Verkehr. Ich verstehe die Aufregung der Radfahrer nicht. Ich selbst jogge, gehe mit Hund spazieren und laufe täglich. Ärger gibt es sehr selten und dann auch nur mit komischen oder verbohrten Zeitgenossen. Meist Männer mit Trikots und Mountainbike. Aber auch schon mal keifenden Frauen, die nicht gern ausweichen, weil sie irgendwie geistig abgedreht sind.

    Antworten
    • alexander Laufliebhaber says

      2. April 2017 at 10:40

      Lieber Dickbrettbohrer,

      vielen Dank für deine Anmerkungen.
      Aus meiner Sicht kann ich dir da nur nicht so richtig zustimmen.
      Denn Radfahrern entgegenzulaufen bedeutet, das wenn sie schnell unterwegs sind und vlt. doch nicht sehr aufmerksam, ich als Läufer in Bruchteilen von Sekungen Rechts in Richtung Fahrbahn ausweichen muss. Wer da von hinten kommt sehe ich nicht und derjenige wird auch sicher nicht damit rechnen, das ich plötzlich auf die Straße springe. Ich denke hier ist das Risiko eines Unfalls höher, als das mir ein Radfahrer von hinten in die Hacken fährt.
      Das die Probleme aber meist duch die komischen Zeitgenossen dieser Zeit entstehen, da gebe ich dir Recht 🙂

      Einen schönen Sonntag!
      alex

      Antworten
      • Mo says

        25. Juni 2020 at 14:02

        Dann fährt dir ein Radfahrer hinten als Fußgänger rein und bist schuld. Ne, Danke! Links laufen und gut ist!

        Antworten
  5. Alvershausen says

    18. Februar 2018 at 17:33

    Ach Alex, man kann auch als links laufender Radfahrer oft nach links ausweichen. Es geht auch nicht nur ums Ausweichen, sondern darum zu sehen welche Gefahr auf einen zu kommt. Ich lass mich jedenfalls nicht von den irren Radfahrern mit breiten Lenkern und Helmen von hinten über den Haufen fahren. Es ist immer so, dass das stärkere Verkehrsteilnehmer auf den schwächeren Rücksicht nehmene muss. Und das gilt besonders für gemeinsam gebutzte Wege.

    Antworten
  6. alexander Laufliebhaber says

    18. Februar 2018 at 19:54

    Lieber Alvershausen,

    lieben Dank für deinen Kommentar.
    Und was du schreibst, sicher kann man das so machen.
    Was ich vorher schrieb war nur anhand meiner Erfarungen und was sich für mich bewährt hat. Und wenn deine Variante gut funktioniert, top!

    Einen schönen Abend,
    Alex

    Antworten
  7. Christian Strack says

    18. Februar 2019 at 22:20

    Hallo Alex!

    Wir werden wohl einen Anwalt einschalten, aber vielleicht kannst Du mir trotzdem deine Gedanken zu folgendem Sachverhalt verraten.

    Nach einer schicksalhaften Begegnung mit einem Jogger,
    ist mein Vater gestürzt und an den Folgen dieses Sturzes
    3 Monate später verstorben.

    Auch wenn es unseren Vater bzw. den Mann meiner Mutter (die den Unfall miterleben musste) nicht wieder zurückbringt, so halten wir es dennoch für angemessen, eine finanzielle Entschädigung von der Haftpflichtversicherung des Joggers einzufordern!
    Nach Auswertung der Schilderungen aller Beteiligten und Zeugen (letztlich nur meine Mutter und eine 84jährige Freundin) kommt die Versicherung zu dem Urteil dass ihr Versicherungsnehmer unschuldig ist und daher keine Entschädigung zugesprochen werden kann!

    Ich fasse die Begründung kurz zusammen:
    Der Jogger hat meinen Vater nicht berührt, also keine Schuld!

    Ist es wirklich so einfach?

    Meine Mutter, die Freundin und mein Vater standen auf einem Bürgersteig (Kleinstadt/kein Verkehr) und der Jogger „musste“ unbedingt durch die 3 hindurchlaufen.
    Um einen Zusammenstoß zu verhindern, machte mein Vater einen Schritt zurück und stürzte dann rückwärts über einen kleinen Gartenzaun. Es kam also nur zu keiner Berührung, weil mein Vater das durch den Schritt nach hinten verhindert hat!

    Was meinst Du dazu?

    Antworten
    • Laufliebhaber says

      20. Februar 2019 at 08:54

      Hallo Christian,

      deine Nachricht macht mich sehr traurig und mein Beileid zu deinem Verlust.
      Es ehrt mich, das du nach meiner Einschätzung fragst. Doch reicht hier meine Fachkenntnis bei weitem nicht aus.
      Jede Art von einem Vielleicht, Spekulation oder einer Theorie scheint mir nicht das Richtige zu sein.
      Daher kann ich dich nur bestärken, den Weg mit einem Anwalt zu gehen.
      Das einizige dessen ich mir sicher bin ist: Nein, es ist sicher nicht so einfach. Ausser für Versicherungen.

      Alle Gute,
      Alex

      Antworten
  8. helga says

    25. März 2019 at 21:08

    Meine Busenfreundin joggt gern. Für sie wären die Hinweise sehr hilfreich. Meinen Dank dafür! Ab und zu bemühe ich auch Zeit dafür zu finden. Aber meistens sage ich mir morgens „Ab morgen ein neues Leben!“

    Antworten
    • Laufliebhaber says

      28. März 2019 at 09:15

      Guten Morgen Helga,

      es freut mich wenn die Informationen weiterhelfen konnten.
      Diese Gedanken kenne ich sehr gut und solange aus meistens nicht niemals wird, glaube ich brauchen wir uns da nicht stressen.
      Das macht der normale Alltag schon viel zu oft viel zu sehr 😉

      Eine gute Zeit,
      Alex

      Antworten
  9. Sven Bucher says

    1. November 2019 at 13:30

    Auch als Läufer oder Jogger sollte man sich über das Verkehrsrecht informieren. Vor allem zügigere Jogger nutzen auch gerne mal den Radweg, was aus Sicht des Verkehrsrecht sicherlich nicht so vorgesehen ist. Vor allem in der Dunkelheit zu Abend- oder Morgenstunden ist es wichtig, Reflektoren oder zumindest farbige Kleidung zu tragen. Bestenfalls hat man eine Beleuchtung dabei. Vielen Dank für Ihren Beitrag!

    Antworten
    • Laufliebhaber says

      4. November 2019 at 09:37

      Hallo Sven,

      vielen Dank für deinen Kommentar.
      Das sehe ich genauso. Insbesondere sich im Dunkeln sichtbar zu machen ist so wichtig.
      Für sich selbst und für die anderen…

      Gutes Laufen!
      Alex

      Antworten
  10. Johannes M. says

    10. Februar 2020 at 14:26

    Die Frage der korrekten Straßenseite für Fussgänger außerhalb geschlossener Ortschaften ist auf den ersten Blick in der StVO klar geregelt. Gemäß §25 steht dort: „außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist“
    Hier steht nichts über Landstraßen oder Feldwege und der rechte Fahrbahnrand ist eigentlich nur für den Fall vorgesehen, dass der linke nicht zumutbar ist – was auch immer das alles bedeuten soll.
    Egal aus welchem Grund dieser Paragraf erstellt wurde – Fakt ist, dass dementsprechend die linke Seite außerorts der Standard sein sollte.

    Der Radfahrer hat Rechtsfahrgebot und erhöhte Sorgfaltspflicht gegenüber dem Fussgänger. Heißt für mich, dass er rechts zu fahren hat und bei einem entgegenkommenden Fussgänger zur Straßenmitte ausweichen muss.
    In der Realität wird aber meist rechts gelaufen und vom links Laufenden wird meist erwartet, dass er ausweicht – was aus meiner Sicht falsch ist.
    Ich lass es zwar nicht bis zum Einschlag kommen, aber ich gebe in der Regel zu erkennen, dass ich zurecht links laufe (mit Ausnahme von Schwächeren z.B. Kleinkindern oder Rentnern, etc. – da weiche ich natürlich gerne aus)

    Problematisch sind dann natürlich noch Gruppen:
    Wenn auf manchem Feldweg bereits 2 Personen nebeneinander gehen, ist die „Fahrbahn“ bereits versperrt. Dies verstößt aber eigentlich auch schon gegen §1: „Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer […] mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ Dass ab sofort alle nur noch im Entenmarsch auf Feldwegen spazieren gehen, ist wohl aber auch unverhältnismäßig – obwohl es eigentlich die StVO so fordert…

    Antworten
    • Thomas Lang says

      26. April 2020 at 13:31

      Ich kann Johannes nur beipflichten, man hat im Wald links zu joggen und auch links spazieren zu gehen alles was fährt hat rechtsfahrgebot – Forstwege unterliegen der StVo. So hab ich es in der Schule schon vor 30 jahren gelernt, das macht Sinn nur so kann ich sehen was auf mich zu kommt und alles was fährt oder schneller ist hat zur Mitte auszuweichen denn nur er sieht ob da Platz ist, sonst muss er anhalten und warten. Nur leider glauben sehr viele Fußgänger das sie im Wald auch rechts gehen müssen wie im geregelten Straßenverkehr, das ist echt mühsam da nun auf einmal vermehrt viel mehr Spaziergänger im Wald unterwegs sind als früher. Ich habe mein Training auch schon auf die frühen Morgenstunden verschoben um einen Konflikt mit unwissenden, die auch noch glauben recht zu haben (das sind übrigens die Gefährlichsten), zu vermeiden.

      Antworten
      • Laufliebhaber says

        5. Mai 2020 at 18:21

        Hallo Thomas,

        Danke dir für deinen Kommentar.
        Auf Wald und Forstwegen gilt die StVo. Sehe ich auch so, bzw. ist das so 🙂
        Ansich sollte sich hier also jeder auch danach richten und sich so verhalten.
        Doch ein Weg nur weil er im Wald ist, ist nicht immer automatisch ein Waldweg/Forstweg. Denn in einem Stadtwald sind die Wege dann ganz normale ausschließliche Fußwege, auf denen jeder wieder laufen und gehen kann wie er möchte. Oder nur ein Radweg oder ein Fußweg auf dem Radfahrer auch erlaubt sind. Und auch hier fahren Radfahrer auf Fußwegen, Läufer laufen auf Radwegen obwohl es einen Fußweg direkt daneben gibt und sie per StVo. diesen nutzen müssten…
        Ich glaube es ist gut diese Gesetze zu haben, aber ohne Rücksicht und gelassen bleiben (so schwer es mir auch oft fällt…) geht wohl gar nichts.

        Spannend fand ich die Definition in einem Urteil, was genau Feldwege und Waldwege sind.
        “Unter Feldwegen und Waldwegen sind nur solche Straßen zu verstehen, die landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen und keine überörtliche Bedeutung haben. Wenn der Weg weder zu einer Ortschaft, noch zu einem Gebäude, noch zu einem Wirtschaftsbetrieb, sondern allein zu Feldern führt, handelt es sich um einen Feldweg, der gegenüber der Landesstraße untergeordnet ist.”
        Oberlandesgericht München / Az: 24 U 384/10 / Urteil vom 03.03.2011

        Alle Gute,
        Alex

        Antworten
  11. Franz Miller says

    17. März 2020 at 12:14

    Mir war nicht bewusst, dass es im Verkehrsrecht festgeschriebene Gesetze für Jogger und Läufer gibt. Gut zu wissen, dass Läufer auf Waldwegen, Radwegen oder Fußwegen nicht auf der rechten Seite laufen müssen, das werde ich meinen Anwalt mitteilen. Interessant finde ich außerdem, dass Jogger genau wie Rollschuhfahrer und Inline-Skater nach der StVO Fußgänger sind.

    Antworten
  12. PP says

    5. Mai 2020 at 13:10

    Nun, mal rein logisch: Radfahrer muss rechts fahren. Jogger darf links laufen. Heißt dann aber in Konsequenz, dass der Jogger dem Radfahrer ausweichen MUSS, wenn ihm einer entgegenkommt. Denn der Radfahrer hat das Rechtsfahrgebot einzuhalten.
    Demzufolge wäre es sinnvoll, wenn der Jogger eben doch grundsätzlich auf seiner rechten Seite laufen würde.

    Meint ihr nicht?

    Antworten
    • Laufliebhaber says

      5. Mai 2020 at 18:31

      Hallo PP,

      Danke dir für deinen Kommentar.
      Es hängt erstmal davon ab um welche Art von Weg es sich handelt. Nehmen wir aber mal an es handel sich um einen öffentlichen Feldweg. Dann gilt ganz regulär die Straßenverkehrsordnung (StVO). Dann muss (bzw. siehe §25 StVo) der Läufer (Fußgänger) Links laufen und der entgegenkommende Radfahrer auf die Innenbahn ausweichen. Ist dort Gegenverkehr oder es ist zu eng, muss er warten bis Platz da ist. Wie es auch ein KFZ durchführen muss.

      So die Verkehrsodnung.

      § 25 Fußgänger
      (1) Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, muss einzeln hintereinander gegangen werden.

      Alles Gute,
      Alex

      Antworten
  13. Carsten says

    16. August 2020 at 13:18

    Hallo Lauffreunde, ich sehe eigentlich kein Problem mit Radfahrern, Diese fahren genauso rechts, wie ich/wir laufen . Problem sind die renitenten Hundehalter, die ihren Vierbeinern hinterherlaufen. Die links gehen und nicht weichen, Besser sind solche die auf der einen Seite des Weges gehen der Hund ist auf der anderen Seite und die Leine geht über den ganzen Weg. Auch unangeleinte Hund die kreuz und quer laufen, und direkt auf einen zu kommen , und ihre Grenzen testen, da jegliche Erziehung fehlte.
    Wie verhält es sich denn hier??? 🏃🏻‍♂️🏃‍♀️

    Antworten
  14. Sammy says

    9. September 2020 at 22:33

    Hallo, ich habe folgende Frage und war gibt es bei uns in der Nähe einen Segelflugplatz, der offen steht, es gibt keine Absperrungen oder Schilder, die vom Flugplatz fernhalten sollen, auch der umliegende Bereich ist frei begehbar. Meine Frage ist nun, dürfte ich auf der Landebahn außerhalb des Betriebes theoretisch Joggen oder ist das persönlich mit dem Besitzer auszumachen?
    Vielen Dank für die Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen.

    Antworten
    • Laufliebhaber says

      17. September 2020 at 11:26

      Hallo Sammy,

      so aus dem Stand und ohne das rechtlich abzusichern kann ich dir da leider keinen Rat oder sichere Information mitgeben.
      Für mich sieht es jedoch danach aus, das wenn das Areal schon als Segelflugplatz erkennbar ist, es sich um ein privates zudem mit erhöhtem Gefahrenpotential versehenes Gelände handelt. Ohne Freigabe durch den Besitzer oder wem auch immer alles gehört, würde ich mich dort nicht sportlich betätigen. Bzw. könnte es auch eine strafbare Handlung daraus werden…
      Wenn du weißt wem das Gelände gehört, einfach mal fragen 🙂

      Viel Erfolg,
      Alex

      Antworten
  15. Frank Spade says

    10. Januar 2021 at 19:15

    Auf Wegen, auf denen Fußgänger die Wahl haben, ob sie links oder rechts gehen, nach welcher Regel müssen sie einander passieren? Wer muss zur Mitte ausweichen, der der rechts oder der der links geht?

    Antworten
    • Laufliebhaber says

      13. Januar 2021 at 17:20

      Hallo Frank,

      vielen Dank für deinen Frage.
      Ich habe mir diese Frage ehrlich gesagt auch schon gestellt und mußte bei meiner Rechechre zu dem Ergebnis kommen, das es kein „Gesetz“ dafür gibt. Eines das regelt wie Fußgänger (Läufer sind auch Fußgänger) sich auf reinen Fußwegen zu bewegen haben. Wie z.B. das Rechtsfahrgebot für Autofahrer, Radfaher oder Inliner.
      Ich denke daher, das Fußgänger sich einfach um gegenseitige Rücksicht und Aufmerksamkeit bemühen sollten. In §1 StVo, heißt es: (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
      Von daher muß man als Fußgänger die Augen offen halten und kommunizieren wer nun wie an wem vorbeigeht. Und erwischt man einen „Troll“ der nur auf Ärger aus ist, dann ist das sein Problem und soll er halt gehen wo er will 🙂
      Das ist kein Rechtsrat, wenn du oder ein Leser dazu im Gesetz etwas passendes findet, schreib gerne etwas dazu in die Kommentare.

      Alles Gute,
      Alex

      Antworten

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